Landkreis Passau plant „grundlegende Neuausrichtung”
Seit Anfang des Jahres verfolgen der Landkreis Passau und die oberösterreichische Gemeinde Neustift im Mühlkreis eine grundlegende Neuausrichtung des Naherholungsgebiets Rannasee.
Vor 15 Jahre war ein ähnliches Vorhaben durch einen klaren Bürgerentscheid in der Gemeinde Wegscheid gescheitert. Nun nehmen Landkreis und betroffene Gemeinden einen erneuten Anlauf und bedienen sich dazu eines EU geförderten nichtoffenen städtebaulichen Wettbewerbs. (Nähere Infos dazu finden Sie unter „Die Fakten”)
Das weiß man über die Absichten
Der Landkreis Passau beabsichtigt – wohl in Abstimmung mit der Gemeinde Wegscheid – und im Zusammenwirken mit der oberösterreichischen Gemeinde Neustift im Mühlkreis den Rannasee durch eine „Neukonzeption”, mehr noch, durch eine „grundlegende Neuausrichtung” „inwertzusetzen”.
Dazu streben die Verantwortlichen eine „Restrukturierung der Freizeit- und Erholungsflächen” an. Durch „ansprechende Gestaltung der Uferbereiche sollen identitätsstiftende Aufenthaltsbereiche für die Freizeitanlagen” geschaffen werden, was immer Politiker:innen in diesem Zusammenhang unter „identitätsstiftend” verstehen mögen.
Es geht, wie das Landratsamt schriftlich mitteilt, um eine „Planung in Form eines Gesamtkonzeptes für wertsteigernde Maßnahmen”, zur Attraktivierung des Rannasees als touristischen Anziehungspunkt und Naherholungsort in der bayerisch-österreichischen Grenzregion. Davon verspricht sich der Landkreis, die regionale Wertschöpfung zu steigern”.
Das dürfte beim bereits laufenden, nichtoffenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb im Vordergrund stehen. Angestrebt werde die ganzjährige Nutzung der Anlage mit Zonen für Erholung und Aktivität, zudem soll das kulturelle und kulinarische Angebot ausgebaut werden
. Vieles deutet darauf hin, dass das Gewicht vom Naherholungsraum zugunsten von Freizeitangeboten und Events hin zu einem Erlebnisraum verschoben werden soll. Dieses Feld bietet deutlich mehr Ertragsmöglichkeiten. Es bedeutet aber auch, dass der Aspekt der Kommerzialisierung Bedeutung gewinnen soll. Dazu passt das Vorhaben, ein neues Zentralgebäude mit einem Gastronomiebetrieb zu errichten – ein erneuter Versuch, denn schon Anfang der 1980er Jahre wurde ein Zentralgebäude mit Gastrobetrieb gebaut und betrieben. Das hat nicht funktioniert. Seit Jahren steht das Gebäude leer. Dafür gibt es den Kiosk „OaSee” direkt am Seeufer, betrieben von der Rannasee Gastro GmbH. Deren Webseite mag einen Eindruck geben, was sich der Landkreis unter kulturellem und kulinarischem Angebot vorstellt, nur eben in deutlich größerem Maßstab.
Lassen wir uns vom Siegerprojekt überraschen.
Um ein solches Projekt verantwortungsvoll und strategisch umsetzen zu können, würde man erwarten, dass eine Umwegrentabilitätsstudie die bestehende sowie die unterstellte, steigende regionale Wertschöpfung untersucht und die Ergebnisse dem Wettbewerb zugrunde liegen. Doch darauf weist zunächst nichts hin. Ähnliches gilt für eine Machbarkeitsstudie, die prüfen soll, ob die anvisierten Ziele und geplanten Investitionen unter Kosten-Nutzen-Aspekten verantwortbar sind. Es ist zu hoffen, dass beide strategisch erforderliche Prüfungen und Analysen existieren und jedenfalls in der nächsten Wettbewerbsphase berücksichtigt werden und nach Abschluss des Wettbewerbs, also noch im November 2026, veröffentlicht werden. — Wir werden sehen.
Fehlende Wertschätzung
Der Rannasee ist (Gegenwartsform) ein wertvoller Naherholungsraum, der von Einheimischen und ihren Gästen sehr geschätzt wird und das schon seit vielen Jahren, im Winter wie im Sommer. Sie nutzen den frei und kostenlos zugänglichen Raum auf vielfältige Weise, individuell, mit nur sehr wenigen Regeln.
Neben Instandhaltungsmaßnahmen und kleineren infrastrukturellen Verbesserungen sehen die Besucher:innen keinen Anlass, das gesamte Konzept auf den Kopf zu stellen – zumindest gibt es dafür keine Hinweise. Aber unabhängig davon ist das Landratsamt davon überzeugt, mit der Gestaltung eines überregional wahrgenommenen Naherholungsgebietes, […] sowohl den Freizeitbedürfnissen der Besucher als auch den Lebensqualitätsansprüchen der ansässigen Bevölkerung gerecht [gerecht werden zu können]
. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Freizeitbedürfnisse und Lebensqualitätsansprüche Erholungssuchender nicht so leicht konfliktfrei unter einen Hut zu bringen sein werden – vor allem bei konkurrierenden identitätsstiftenden Aufenthaltsbereichen.
Erstaunliche Zahlenspielerei
Der Sprecher des Landratsamtes macht in der PNP vom 5.8.2026 eine Rechnung auf: Der Landkreis Passau hat seit 2020 ca. 320 000 Euro in die Anlage investiert. Zudem waren im Bereich des technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements etwa 2,1 Millionen Euro erforderlich. Darunter fallen alle Unterhaltskosten ebenso wie Wasser, Strom und Versicherungen.
In diesem Bericht heißt es weiter: Angestrebt werde die ganzjährige Nutzung der Anlage mit Zonen für Erholung und Aktivität, zudem soll das kulturelle und kulinarische Angebot ausgebaut werden.
— Mit anderen Worten, es soll der Rannasee für die Tourismuswirtschaft stärker erschlossen werden.
Die Rechnung, die hier aufgemacht wird, verwundert. Brechen wir die Summen auf einen durchschnittlichen Jahresaufwand herunter, würde der Landkreis für das Naherholungsgebiet 400.000 Euro aufwenden (Investitionen und infrastrukturelle Kosten). Abgesehen davon, dass das zunächst eine nicht belegte Hausnummer ist, ist der Betrag für einen so wertvollen Erholungsraum und der großen Zahl seiner Nutzer:innen eher „günstig”. Zum Vergleich: Eine Stadt mittlerer Größe muss für den Betrieb und Erhalt eines Freibads oftmals einen hohen sechsstelligen Betrag jährlich aufwenden, bei jährlichen Verlusten bis zu 600.000 Euro.
Die Kosten (ca. 0,14 % des gesamten Haushalts des Landkreises Passau) sind kein wirkliches Argument, angesichts der Größe und des Werts des Erholungsraums Rannasee, um daraus die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuausrichtung ableiten zu können. Zudem ist zu vermuten, dass in Folge die Aufwendungen seitens des Landkreises Passau deutlich steigen könnten.
Ein blauäugiges Vorhaben
Trotz intensiver Recherche deutet nichts darauf hin, dass es vor dem rechtsverbindlichen Realisierungswettbewerb eine Machbarkeitsstudie gegeben hätte, um zu prüfen, ob die dem Wettbewerb zugrunde gelegten Ziele wirtschaftlich überhaupt zu rechtfertigen wären.
Teil des neuen Gesamtkonzeptes ist ein Gastronomiegebäude für die Anlage am Seeufer. Das bestehende und seit Jahren ungenutzte Gebäude oberhalb der Rutsche könnte eigentlich ein beredtes Zeugnis dafür sein, dass ein Gastronomiebetrieb hier wirtschaftlich nicht erfolgreich geführt werden kann – selbst unter der Prämisse, dass die Nutzungszeiten über das Jahr verteilt ausgeweitet werden
.
Der Gastrobetrieb wird im Wesentlichen ein saisonaler sein. Das allein ist schon eine Herausforderung. Fällt ein Sommer ins Wasser, lässt sich der Betrieb nur mit Zuschüssen erhalten. Es fehlt zudem an einer verträglichen Infrastruktur, wie beispielsweise nahe gelegenen Parkplätzen. Kaum jemand wird bereit sein, bei Schlechtwetter oder im Winter einen Fußmarsch vom weiter entfernt liegenden Parkplatz zum Restaurant in Kauf zu nehmen. Und selten sind die Winter in den letzten Jahren so kalt, dass Teile des Sees zufrieren und Gelegenheit für Eisstockschießen bieten. Oftmals ist der Uferweg im Winter so vereist, dass es nicht ratsam ist, ihn zu betreten. Es ist nicht klar, wie eine ganzjährige Nutzung des Sees aussehen könnte, die einen profitablen, zumindest verlustfreien Gastronomiebetrieb ermöglichen könnte.
Ohne näher auf Details einzugehen: Wenn mehr Touristen – auch Tagestouristen – durch die Attraktivierung angesprochen werden sollen, müssten dafür entsprechende Parkkapazitäten geschaffen werden – aber wo?
Ähnlich verhält es sich mit den Liegewiesen und den Flächen für Spielgeräte: Die vorhandenen Liegewiesen sind im Sommer mehr oder weniger voll belegt – sieht man von der Wiese auf der österreichischen Seite ab, die jedoch im landwirtschaftlichen Privatbesitz ist und nicht als Liegewiese genutzt werden kann.
Die Forderung, die geplanten Änderungen und Investitionen durch eine Umwegrentabilitätsstudie in Verbindung mit einer Machbarkeitsstudie vor einer Realisierung zu prüfen, muss erhoben werden.